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Schulschließungen ab jetzt kaum noch verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht erkennt das Recht auf schulische Bildung an

Kreßberg, 30.11.2021 Das Bundesverfassungsgericht hat heute seinen Beschluss zur Verfassungsbeschwerde gegen automatisierte Schulschließungen im Rahmen der Bundesnotbremse veröffentlicht.

Die Schulschließungen waren im April 2021 noch begründbar, weil damals noch kein umfassendes Impfangebot verfügbar und die Wirksamkeit von Corona-Testreihen und anderen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend wissenschaftlich belegt war.

Die Verfassungsbeschwerde der Initiative „Schule bleibt offen“ wurde abgewiesen, war aber in der Sache nicht erfolglos.

„Schulschließungen ab jetzt kaum noch verfassungsgemäß“, erklärt Stefanie Raysz, Sprecherin der Initiative „Schule bleibt offen“. „Die Richterinnen und Richter haben unsere Auffassung bestätigt, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zukünftig eingehender geprüft werden muss und Schulschließungen nur im Extremfall erfolgen dürfen. Wir sehen die Grundrechte der Kinder und Jugendliche gestärkt. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Pandemie die am wenigsten gefährdete Bevölkerungsgruppe und wurden bisher über die Maßen belastet.“

Prozessvertreter Ludwig erläutert: „Erfreulich ist, dass das Bundesverfassungsgericht das Recht auf schulische Bildung erstmalig ausdrücklich anerkannt hat. Es ist auch ein Abwehrrecht. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche ihr Recht auf Bildung wirkungsvoller einklagen können. Eingriffe in dieses Recht muss der Staat rechtfertigen. In der aktuellen Situation sind Schulschließungen nicht mehr unter denselben Voraussetzungen wie im April 2021 zulässig, die Verhältnismäßigkeit müsste aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und des allgemeinen  Impfangebots sehr viel strenger geprüft werden.“

Der Gesetzgeber hat mit der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetz am 23.11.2021 präventive Schulschließungen folgerichtig ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Verfassungsbeschwerde der Initiative „Schule bleibt offen“ wurde initiiert von einer Mutter und ihrem Sohn, unterstützt von weiteren Eltern und Schulkindern und rechtlich getragen vom Schloss Tempelhof e.V. als Träger einer freien Schule. Sie stützt sich u.a. auf wissenschaftliche Studien, die darauf schließen lassen, dass andauernde Schulschließungen die Kinder und Jugendlichen unter dem Strich stärker gefährden als COVID-19.

Hinweis für die Redaktionen:
Kontakte für Interviews und Rückfragen:

Stefanie Raysz, Sprecherin der Initiative, info@wordpress.p669236.webspaceconfig.de, Mobil: 0173-8476301

Rechtsanwalt Bernhard Ludwig und Rechtsanwalt Benjamin Böhm, Prozessvertreter, info@anwaltskanzlei-keller.de, Tel.: 0711 – 2202 1690


Beschwerdeführerin und Anwälte stehen für Interviews zur Verfügung

Terminhinweis: Bundesverfassungsgericht verkündet am 30.11.2021 Urteil zu Corona-Schulschließungen

Kreßberg, 26.11.2021 Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 30.11.2021 gegen 10 Uhr sein Urteil zur Verfassungsbeschwerde gegen Schulschließungen im Zusammenhang mit der Bundesnotbremse.
Die von einer Mutter und ihrem Sohn im Grundschulalter angestoßene Initiative „Schule bleibt offen“ richtet sich insbesondere gegen die Kopplung der Schulschließungen an einen fixen Inzidenzwert. Weiterhin beklagen die Beschwerdeführenden, dass die gravierenden psychischen und physischen Beeinträchtigungen der Schulschließungen für Kinder und Jugendliche zu wenig Beachtung finden.
Wissenschaftliche Studien lassen darauf schließen, dass andauernde Schulschließungen die Kinder und Jugendlichen unter dem Strich stärker gefährden als COVID-19 und wollen weitere Schulschließungen im Zuge von Corona künftig verhindern.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Interviews und Rückfragen stehen zur Verfügung:

Stefanie Raysz
Sprecherin der Initiative, info@wordpress.p669236.webspaceconfig.de, Mobil: 0173-8476301

Rechtsanwalt Bernhard Ludwig und Rechtsanwalt Benjamin Böhm
Prozessvertreter, info@anwaltskanzlei-keller.de, Tel.: 0711 – 2202 1690


Eltern und Schüler wollen grundsätzliche Klärung zum Verbot des Präsenzunterrichts

Bundesverfassungsgericht befasst sich mit Schulschließungen wegen Corona

Kreßberg, 20.10.2021 Das Bundesverfassungsgericht wird sich voraussichtlich noch in diesem Herbst mit Verfassungsbeschwerden gegen die automatisierte Schulschließung ab einem bestimmten Corona-Inzidenzwert befassen. Die von einer Mutter und ihrem Sohn im Grundschulalter angestoßene Initiative „Schule bleibt offen“ wird von weiteren Eltern und Schulkindern unterstützt und rechtlich vom Schloss Tempelhof e.V. als Träger einer freien Schule getragen.

„Es geht um eine Grundsatzentscheidung, um künftig die Rechte der Kinder in ähnlichen Situationen zu stärken. Kinder sind am wenigsten gefährdet und für die Virusübertragung am wenigsten verantwortlich, haben aber die schärfsten und dauerhaftesten Einschränkungen erfahren – das ist absurd“, erklärt Stefanie Raysz von Schloss Tempelhof e.V. Allein die Betrachtung von Inzidenzzahlen und die Art ihrer Ermittlung sei weder geeignet, noch ausreichend zur Begründung von Schulschließungen.

Die Annahme der Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht lege nahe, dass auch das Gericht die Notwendigkeit einer Grundsatzentscheidung sehe, so die Initiative. Bisher seien Schulschließungen im Eilverfahren und als Teil von Maßnahmenpaketen durchgesetzt worden, ohne dass diese einzeln gerichtlich geprüft wurden. „Es spricht einiges dafür, dass andauernde Schulschließungen die Kinder und Jugendlichen unter dem Strich stärker gefährden als COVID-19“, erklärt Raysz.

Die negativen Auswirkungen der Schulschließungen von Bewegungsmangel über psychische Leiden bis hin zu dauerhaften Schädigungen in der Persönlichkeitsentwicklung und im Sozialverhalten seien bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden, meint die Initiative. Das Gericht soll nun prüfen, ob die seit Juli außer Kraft gesetzte „Bundesnotbremse“ von der Regierung wieder reaktiviert und dadurch das Grundrecht auf Bildung erneut gefährdet werden könne. „Wir wollen nicht hinnehmen, dass die Schulen künftig weiterhin von stärkeren Einschränkungen betroffen sind als die Arbeitswelt, wo es erwiesenermaßen zu mehr Ansteckungen kommt“, sagt Raysz.

Aktenzeichen 1 BvR 1069/21:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Ausgew%C3%A4hlte%20Neueing%C3%A4nge/vs_2021/Ausgew%C3%A4hlte%20Neueing%C3%A4nge_2021_node.html