Zusammenfassung

Neu: 10.03.2024

Corona Maßnahmen aufarbeiten:

Rufe nach Untersuchung der politischen Entscheidungen werden lauter

Bereits 2023 forderte der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann eine Enquetekommission zur Aufarbeitung von Fehlern in der Corona-Politik. Nun verlangt dies auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge. Ihm geht es darum, Lehren zu ziehen.
Die jetzige Regierung diskutiert seit anderthalb Jahren über ein solches parlamentarisches Gremium mit Abgeordneten und externen Sachverständigen, die Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe vorbereiten sollen. Laut der Geschäftsordnung des Bundestags kann das Parlament mit 25% Zustimmung der Abgeordneten eine solche Kommission einsetzen.
Im Fokus der Untersuchung sollten die politischen Entscheidungen seit Ausbruch der Pandemie stehen und ihre Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Gleichwohl sollte es einen internationalen Vergleich des Umgangs mit Corona-Maßnahmen geben. Auch der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) würde diese Art der Aufarbeitung befürworten. „Das Parlament hat die Aufgabe, die Konsequenzen aus der Pandemie für die Gesundheitspolitik der Zukunft zu ziehen“, sagte Seehofer dem „Spiegel“. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält zwar eine Reflexion der Corona-Politik für sinnvoll, äußerte sich allerdings skeptisch, ob eine Enquetekommission zur Aufarbeitung nötig sei.

04.05.2023

Beschwerde am Gerichtshof für Menschenrechte

Unsere Beschwerde am EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschrechte) richtet sich gegen die Schulschließungen während des Corona-Gesundheitsnotstands. Es geht um eine Grundsatzentscheidung zur Stärkung der Rechte von Kindern und Schulen.
Die beschwerdeführenden Schüler:innen rügen, dass die Schulschließungen negative Auswirkungen auf ihre persönliche und soziale Entwicklung sowie auf ihre psychische Gesundheit gehabt haben und sie ihr Wissen entsprechend verringert hätten.

Besonders folgende Fragen stehen im Mittelpunkt der Beschwerde:

  1. Wurde den Schüler:innen das Recht auf Bildung verwehrt?
  2. Wurde in das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens eingegriffen? Wenn ja: War dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen und notwendig?
  3. Verfügten die innerstaatlichen Behörden über einen Ermessensspielraum in der Angelegenheit und wenn ja, inwieweit? Wenn ja, überschritten sie ihren Ermessensspielraum?
  4. Wurden die sogenannten Schulschließungen in Übereinstimmung mit dem Wohl der Kinder und unter gebührender Berücksichtigung des Kindeswohls angeordnet? Wenn ja, inwieweit waren die innerstaatlichen Behörden verpflichtet, bereits erfolgte Schulschließungen, die vor dem 23. April 2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angeordnet worden waren, zu berücksichtigen?
  5. Welche wissenschaftlichen Studien liegen den Entscheidungen zugrunde?
07.05.2021

Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Schulschließung ab einem bestimmten Corona-Inzidenzwert. Kinder sind am wenigsten gefährdet und für die Virusübertragung am wenigsten verantwortlich, haben aber die schärfsten und dauerhaftesten Einschränkungen erfahren. Es geht um eine Grundsatzentscheidung zur Stärkung der Rechte von Kindern und Schulen.

Wir kritisieren im Einzelnen:

  • Kinder sind am wenigsten gefährdet und am geringsten an der Virustransmission von allen Bevölkerungsgruppen beteiligt, haben aber die schärfsten und am längsten andauernden Einschränkungen erfahren – mit nachhaltigen schwerwiegenden und vielfach irreversiblen Beeinträchtigungen.
  • Diese Einschränkungen geschahen primär fremdnützig – zum Schutz vulnerabler Gruppen, vor allem der über 65-Jährigen. Es ist rechtsethisch inakzeptabel, das langfristige Wohlergehen und die Zukunftschancen von Kindern zum Schutz Dritter preiszugeben.
  • Die Inzidenzzahlen und die Art ihrer Ermittlung sind weder geeignet, noch ausreichend spezifisch, um deutschlandweite Schulschließungen zu begründen.
  • Es fehlen regionale Unterscheidungsmöglichkeiten. Schulen werden auch in Landkreisen mit verschwindend niedriger Inzidenz geschlossen, weil lediglich der deutschlandweite Durchschnittswert maßgeblich ist.
  • Die Gefahrenprognose der Regierung bedarf dringend gerichtlicher Prüfung. Wenn Sie – so wie dies in vielen bisherigen Entscheidungen der Fall war – der Regierung überlassen wird, kann diese durch eine entsprechend negative Prognose jede Maßnahme rechtfertigen. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wäre außer Kraft gesetzt.

Die Rolle der Kinder in der Pandemie

Abgesehen davon spielen Schulen laut RKI insgesamt keine bedeutende Rolle im Pandemie-geschehen. Von den Schülern geht weder eine bedeutende Gefährdung für die Lehrer, noch für die gesamte Gesellschaft aus.

Bei Kindern und Jugendlichen selbst ist die Gefahr von schwerer Erkrankung oder Tod nicht höher als bei anderen Grippeviren. Vielmehr gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Präsenzunterricht sich sogar positiv auf das gesamte Pandemiegeschehen auswirkt. Dies gilt auch für neue Virusmutationen. Insofern erscheint es naheliegend, dass die dauerhaften Schulschließungen der letzten beiden Jahre, die weder in den bisherigen Pandemieplänen vorgesehen, noch von den WHO-Richtlinien gedeckt sind, erforderlich waren.

Die Beeinträchtigungen der Kinder, die sich durch das Verbot des Präsenzunterrichts ergeben sind mittlerweile umfassend in Studien belegt. Sie reichen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Bewegungsmangel über konkrete psychische Leiden wie Angst und Depression bis hin zu dauerhaften und irreversiblen Schädigungen in der Persönlichkeitsentwicklung und im Sozialverhalten.

Kinder in finanziell schwachen Familien sind dabei stärker betroffen, wodurch deren Zukunftschancen noch weiter sinken.

Weiterhin ist bekannt, dass durch den deutlich eingeschränkten Kontakt zu anderen Kindern und Erwachsenen das Immunsystem nicht mehr wie üblich durch den Kontakt mit Viren „trainiert“ wird und somit anfälliger für Infektionskrankheiten wird.

All diese negativen Auswirkungen der Schulschließungen hätte der Gesetzgeber würdigen und gegen die voraussichtlichen Nachteile bei geöffneten Schulen abwägen müssen. Wir kritisieren, dass diese in allen Gesetzgebungsprozessen übliche und rechtsstaatlich zwingende Abwägung offensichtlich nicht einmal ansatzweise erfolgt ist. Auch alternative und mildere Maßnahmen wie Reihentests an den Schulen wurden nicht in Erwägung gezogen.

Gutachten zu Vor- und Nachteilen von Schulschließungen

Das Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie, Charité Universitätsmedizin Berlin, hat in unserem Auftrag die dem BVerfG vorgelegten sachkundigen Stellungnahmen analysiert und insgesamt im Hinblick auf das Nutzen-Schaden-Verhältnis von Präsenzunterrichtsverboten an Schulen epidemiologisch und sozialmedizinisch bewertet.

Das Institut kommt zu folgendem Ergebnis:

„Zusammenfassend sind längere Schulschließungen mit gesundheitlichen Risiken für Kinder und Jugendliche verbunden, die deren mögliche Gefährdung durch COVID-19 deutlich überwiegen, und werden zudem als nicht besonders wirkungsvolle Schutzmaßnahme für die Gesamtbevölkerung eingeschätzt.“

Die Schulschließungen sind und waren somit widerrechtlich und genügen nicht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Fehlende Gleichbehandlung und rechtsstaatliche Mängel

Weiterhin kritisieren wir, dass Schulen ohne ersichtliche Begründung deutlich größeren Einschränkungen unterliegen als andere Bereiche, insbesondere die Arbeitswelt, in der es erwiesenermaßen zu viel mehr Ansteckung kommt. Bereits bei geöffneten Schulen sind die Hygieneanforderungen und Auflagen bzgl. regelmäßigen Tests deutlich höher als in der Arbeitswelt.

Über diese Erwägungen hinaus gibt es auch grundsätzliche rechtsstaatliche Mängel am Infektionsschutzgesetz. So betrifft das Gesetz ganz wesentlich das Schulwesen und damit die Kompetenz der Bundesländer, die allerdings weder direkt, noch über den Bundesrat in die Gesetzgebung einbezogen wurden.

Wir wollen mit der Verfassungsbeschwerde einen Beitrag dazu leisten, dass die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen bei künftigen Entscheidungen angemessen gewürdigt und geschützt werden.

Argumente aus den Stellungnahmen

Das Verfassungsgericht hat einige Studien angefordert, deren Argumentation wir hier darstellen wollen:

Kinder sind durch Covid-19 am wenigsten gefährdet und am geringsten an der Virustransmission beteiligt, erfahren aber die schärfsten und am längsten andauernden Einschränkungen – mit nachhaltigen schwerwiegenden und vielfach irreversiblen Beeinträchtigungen.

In Bezug auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern ist die Schließung der Schulen in Kombination mit den außerschulischen Kontakteinschränkungen mit negativen Auswirkungen auf den Aufbau und die Aufrechterhaltung von sozialen Beziehungen und damit auch der sozialen Kompetenz und der gesellschaftlichen Integration verbunden. Aufgrund des Wegfalls des schulischen Sportunterrichts, der durch den Distanzunterricht bedingten deutlich längeren Bildschirmarbeitszeiten und des Wegfalls des Schulessens können sich schließlich auch negative Auswirkungen auf die körperliche Gesundheit ergeben.

Schon dadurch wird der Körper – und damit das Immunsystem – der Kinder geschwächt. Weiterhin ist bekannt, dass durch den deutlich eingeschränkten Kontakt zu anderen Kindern und Erwachsenen das Immunsystem nicht mehr wie üblich durch den Kontakt mit Viren „trainiert“ wird und somit anfälliger für Infektionskrankheiten wird.

Schließlich können die Schulen auch ihre Schutzfunktion gegenüber den Kindern – zum Beispiel bei häuslicher Gewalt – nur noch sehr eingeschränkt wahrnehmen.

Da sich all dies im Wachstumsprozess ereignet, sind viele der genannten Beeinträchtigungen irreversibel, können also auch durch spätere, positive Erfahrungen nicht kompensiert werden.

Die Langzeitfolgen sind – nach Auswertung der Sachverständigengutachten – im Einzelnen:

  • Im Hinblick auf den Spracherwerb ist nach den Ausführungen der Leopoldina davon auszugehen, dass bei den kleineren Kindern irreversible Nachteile dadurch entstanden sind, dass sich das „Fenster“ der Neuroplastizität des Gehirns während des fehlenden Präsenzunterrichts geschlossen hat, und dass auch bei den übrigen Schülern „Multiplikatoreffekte“ rechtzeitiger Förderung von Fähigkeiten und Anlagen irreversibel versäumt wurden. Die DAKJ weist auf empirische Daten aus Düsseldorf und Hannover über signifikante Sprachentwicklungsverzögerungen bei Schulanfängern hin.
  • Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung stellt in seiner o.g. Studie ferner fest, dass nach dem Stand der Forschung reduzierter Unterricht und Unterrichtsausfall zu langfristigen negativen Folgen für die Bildungs- und Berufskarriere der Schülerinnen und Schüler führen können.
  • Wößmann kommt für das Ifo Institut zu der Einschätzung, dass sich der Wegfall des Präsenzunterrichts deutlich auf die späteren Teilhabechancen der betroffenen Schülerinnen und Schüler am gesellschaftlichen Leben auswirken wird. Die Studien zu historischen Unterrichtsausfällen lassen sich zwar nicht unmittelbar heranziehen, worauf die Bevölkerungsstudie des BIB (S. 6) und das Gutachten von Willich et.al. (S. 16) zutreffend hinweisen. Da der Unterrichtswegfall viele Monate andauerte – zahlreiche Schüler der mittleren Klassen haben von Mitte Dezember 2020 an über rund 5 Monate keinen Präsenzunterricht erfahren – ist jedoch ein hohes Risiko für weit gravierendere Langzeitfolgen insbesondere unter vulnerablen Gruppen zu befürchten.
  • Dazu ergänzend ist auf die Indizien für eine Verdopplung der Zahl der Schulabbrüche ohne Abschluss pro Pandemiejahr hinzuweisen: Nach der Auswertung durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter von April 2021 von 1.744 vollständig ausgefüllten Fragebögen mit Fokus auf den Zeitraum März 2020 bis März 2021 durch etwa 2/3 aller Jugendämter in Deutschland, drohen mit Blick auf die beiden Abschlussjahrgänge 2020 und 2021 etwa 100.000 junge Menschen ohne Schulabschluss den Anschluss an eine weitergehende Qualifizierung zu verpassen. Knapp 54.000 Jugendliche verließen 2018 die allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss. Das bedeute somit eine Verdopplung. Vermutlich werde die Zahl der jungen Menschen ohne Schulabschluss deutlich darüber liegen. Die biografischen und gesellschaftlichen Folgen seien langfristig erheblich.
  • Für eine erhebliche Anzahl von jungen Menschen und Familien werde sich ihre Lebenssituation nach der Pandemie erst richtig verschlechtern. Die sozialen, ökonomischen, schulischen, politischen und gesellschaftlichen Probleme werden dann erst in voller Tragweite sichtbar.
  • Auch das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) geht in seinem „Technical Report“ vom 08.07.2021 „COVID-19 in children and the role of school settings in transmission – second update“ mit hoher Wahrscheinlichkeit von sehr hohen Lernverlusten als Folge der Schulschließungen mit gesteigerten Risiken von Motivationsverlusten und Schulabbrüchen aus, bei großen Unterschieden zwischen betroffenen Familien.

Nach der COPSY-Studie, einer internationalen Studie zur Psyche von Kindern in der Pandemie, ist eine deutliche Zunahme bei Ängsten und depressiven Verstimmungen zu verzeichnen. Vor der Corona-Pandemie war weniger als jedes sechste Kind von entsprechenden Anzeichen betroffen. In der ersten Welle wies dann ein Viertel der Kinder Anzeichen solcher Belastungen auf, während die zweite Befragung nach Mitte Januar 2021 ergab, dass nun bereits ein Drittel aller befragten Kinder Anzeichen solcher Belastungen zeigte.

Der Studie zufolge fürchten viele Kinder, in der Schule nicht mehr mitzukommen oder ihre Freunde zu verlieren, nicht mehr gemocht zu werden oder schlechtere Leistungen als ihre Mitschüler zu erbringen.

In Bezug auf psychische Auffälligkeiten ergab die Studie ein Anstieg der Prävalenz von 17,6 Prozent zur Zeit vor der Pandemie auf 30,4% während der Pandemie. Damit wurden während der Pandemie für fast jedes dritte Kind psychische Auffälligkeiten berichtet, während vor der Pandemie etwa jedes fünfte Kind betroffen war. Eine aktuell publizierte Meta-Analyse von 29 Studien mit insgesamt 80.879 Kindern und Jugendlichen bestätigt dies: im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit klinisch relevanten Depressions- und Angst-Symptomen im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie verdoppelt.

Die Studie zeigt weiterhin, dass 20 Prozent der besonders stark betroffenen Kinder in finanziell schwachen Familien aufwachsen, mitunter aus Familien mit Migrationshintergrund kommen und in kleinen Wohnungen lebten. Bei diesem Teil der Kinder seien depressive Verstimmungen dreimal häufiger aufgetreten als bei anderen Kindern und Anzeichen für Sorgen und Ängstlichkeit doppelt so häufig. Es kann also als empirisch sehr gesichert gelten, dass die Untersagung von Präsenzunterricht die ohnehin schon existierenden sozialen Ungleichheiten im Bildungswesen substantiell verschärfen.

Prof. Ravens-Sieberer, die Leiterin, wertet die Ergebnisse als „Ausdruck der Erschöpfung durch die langanhaltenden Belastungen“. Während sich der Studie zufolge nach der ersten Befragung (Frühjahr 2020) 71 Prozent der Kinder und Jugendlichen seelisch belastet fühlten, waren es zu Beginn des Jahres 2021 85 Prozent. Sie berichtete im Interview mit ZEIT-ONLINE, sie hätte erwartet, dass sich die Kinder und Jugendlichen nach der ersten Befragung im Frühjahr 2020 besser an die außergewöhnlichen Umstände gewöhnen würden, die Studie aber nun das Gegenteil, nämlich einen nochmaligen Anstieg der Belastungen zeigte.

Sind Schulschließung trotz hoher Infektionszahlen gerechtfertigt?

weiteren vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen gewährleisten auch bei hohen Inzidenzen einen sicheren Schulbetrieb. Denn die obligatorischen Reihentests decken gerade Infektionen auf und verhindern Folgeinfektionen. Unterm Strich wirken offene Schulen mit kontinuierlicher Testung dämpfend auf das Infektionsgeschehen. Das gilt auch für Hochinzidenzphase, wie aktuell. Schulschließungen sind unverhältnismäßig, solange keine gegenteiligen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. Einzelheiten und Nachweise in Studien und Daten entnehmen Sie bitte hier.