Fernsehen
Wie gut ist unser Grundgesetz?
13.05.2024 Moderatorin Sandra Maischberger und ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam checken das deutsche Grundgesetz. Meinungen frei zu äußern, queer zu lieben, eine Pandemie zu überstehen – wo hilft das Grundgesetz, wo ist noch Luft nach oben? Sind im Alltag der Deutschen wirklich alle Menschen vor dem Gesetz gleich? Waren die Grundrechte in der Covid-Pandemie zu stark eingeschränkt? Schützt das Grundgesetz die Bürger:innen vor einem Rückfall in dunkelste Zeiten? Carola Nacke hatte während der Pandemie für ihren behinderten Sohn Cornelius den Beschluss zur „Triage“ erstritten. Klaus Schirdewahn, heute fast 80, war als junger Mann im Visier der Polizei, weil er schwul ist. Er und Sängerin Luna (21) – aktueller Song „Normal“ – besprechen, was queer leben heutzutage bedeutet. Die Doku sammelt Geschichten, liefert Background und zieht ein Fazit. Als Prominente sind Schauspieler Jan Josef Liefers und die Politiker Joachim Gauck und Gerhart Baum dabei.
Tagesthemen 22.30 Uhr
30.11.2021
https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt-8683.html
Ab Minute: 13:36
„Bin schockiert über das Urteil. Ein Freibrief für alle denkbaren Maßnahmen“
30.11.2021 Für das Bundesverfassungsgericht war die „Bundesnotbremse“ verfassungsgemäß. Beschwerden wurden zurückgewiesen. Volker Boehme-Neßler, Staats- und Verfassungsrechtler an der Uni Oldenburg, ist „schockiert über dieses Urteil“ und ordnet die Entscheidung ein. (Video 5,46 Min.)
heute journal vom 30.11.2021
30.11.2021
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/heute-journal-vom-30-11-2021-102.html
Ab Minute: 13:48
DPA-Kanal
30.11.2021 Mitten in der vierten Corona-Welle hat das Bundesverfassungsgericht über die drastischen Maßnahmen aus der dritten entschieden. Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen waren damals zulässig.
„Bin schockiert über das Urteil. Ein Freibrief für alle denkbaren Maßnahmen“
„Das gesamte Verfahren ist kritisch zu beobachten“
30.11.2021 Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerden zur sogenannten Notbremse zurückgewiesen. Damit bestätigt es unter anderem, dass die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen rechtens waren. Reporter Tim Röhn erklärt im WELT-Interview, warum das Urteil umstritten ist.