Verfassungsbeschwerde gegen automatisierte Schulschließungen

NEU 1.12.2021:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung (1 BvR 971/21) Schulschließungen als Teil eines Gesamtkonzepts der Pandemiebekämpfung für einen kurzen Zeitraum von „gut zwei Monaten“ von Mai bis Juni 2021 unter den besonderen Bedingungen einer Ausnahmesituation (drohender Katastrophe) für zulässig erachtet.

Die besonderen Umstände, die dafür ausschlaggebend waren, liegen heute nicht mehr vor:

  • Zum einen sind Impfungen (gemäß STIKO-Empfehlungen) inzwischen allgemein verfügbar.
  • Zum anderen liegen inzwischen hinreichend gesicherte Erkenntnisse vor, dass regelmäßige Corona-Testungen an Schulen sowie Hygienemaßnahmen nicht weniger wirksam im Vergleich zu Beschränkungen des Präsenzunterrichts sind, um Infektionen einzudämmen.
  • Offene Schulen mit Testungen sind das mildere Mittel.

In der Hintergrundanalyse wird ausgeführt, warum Schulschließungen auch angesichts derzeit hoher Inzidenzen nach aktuellster Studienlage nicht gerechtfertigt sind.

+ Hintergrundanalyse zum Beschluss des Verfassungsgerichtes

Kinder sind am wenigsten gefährdet und am geringsten an der Virusübertragung von allen Bevölkerungsgruppen beteiligt. Sie haben aber die schärfsten und am längsten andauernden Einschränkungen erfahren – mit nachhaltigen schwerwiegenden und vielfach irreversiblen Beeinträchtigungen. Das Gericht muss nun untersuchen, ob die mehrmonatigen Schulschließungen in 2021 grundrechtswidrig waren.

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