Eltern und Schüler wollen grundsätzliche Klärung zum Verbot des Präsenzunterrichts

Bundesverfassungsgericht befasst sich mit Schulschließungen wegen Corona

Kreßberg, 20.10.2021 Das Bundesverfassungsgericht wird sich voraussichtlich noch in diesem Herbst mit Verfassungsbeschwerden gegen die automatisierte Schulschließung ab einem bestimmten Corona-Inzidenzwert befassen. Die von einer Mutter und ihrem Sohn im Grundschulalter angestoßene Initiative „Schule bleibt offen“ wird von weiteren Eltern und Schulkindern unterstützt und rechtlich vom Schloss Tempelhof e.V. als Träger einer freien Schule getragen.

„Es geht um eine Grundsatzentscheidung, um künftig die Rechte der Kinder in ähnlichen Situationen zu stärken. Kinder sind am wenigsten gefährdet und für die Virusübertragung am wenigsten verantwortlich, haben aber die schärfsten und dauerhaftesten Einschränkungen erfahren – das ist absurd“, erklärt Stefanie Raysz von Schloss Tempelhof e.V. Allein die Betrachtung von Inzidenzzahlen und die Art ihrer Ermittlung sei weder geeignet, noch ausreichend zur Begründung von Schulschließungen.

Die Annahme der Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht lege nahe, dass auch das Gericht die Notwendigkeit einer Grundsatzentscheidung sehe, so die Initiative. Bisher seien Schulschließungen im Eilverfahren und als Teil von Maßnahmenpaketen durchgesetzt worden, ohne dass diese einzeln gerichtlich geprüft wurden. „Es spricht einiges dafür, dass andauernde Schulschließungen die Kinder und Jugendlichen unter dem Strich stärker gefährden als COVID-19“, erklärt Raysz.

Die negativen Auswirkungen der Schulschließungen von Bewegungsmangel über psychische Leiden bis hin zu dauerhaften Schädigungen in der Persönlichkeitsentwicklung und im Sozialverhalten seien bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden, meint die Initiative. Das Gericht soll nun prüfen, ob die seit Juli außer Kraft gesetzte „Bundesnotbremse“ von der Regierung wieder reaktiviert und dadurch das Grundrecht auf Bildung erneut gefährdet werden könne. „Wir wollen nicht hinnehmen, dass die Schulen künftig weiterhin von stärkeren Einschränkungen betroffen sind als die Arbeitswelt, wo es erwiesenermaßen zu mehr Ansteckungen kommt“, sagt Raysz.

Aktenzeichen 1 BvR 1069/21:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Ausgew%C3%A4hlte%20Neueing%C3%A4nge/vs_2021/Ausgew%C3%A4hlte%20Neueing%C3%A4nge_2021_node.html

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