Schulschließungen ab jetzt kaum noch verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht erkennt das Recht auf schulische Bildung an

Kreßberg, 30.11.2021 Das Bundesverfassungsgericht hat heute seinen Beschluss zur Verfassungsbeschwerde gegen automatisierte Schulschließungen im Rahmen der Bundesnotbremse veröffentlicht.

Die Schulschließungen waren im April 2021 noch begründbar, weil damals noch kein umfassendes Impfangebot verfügbar und die Wirksamkeit von Corona-Testreihen und anderen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend wissenschaftlich belegt war.

Die Verfassungsbeschwerde der Initiative „Schule bleibt offen“ wurde abgewiesen, war aber in der Sache nicht erfolglos.

„Schulschließungen ab jetzt kaum noch verfassungsgemäß“, erklärt Stefanie Raysz, Sprecherin der Initiative „Schule bleibt offen“. „Die Richterinnen und Richter haben unsere Auffassung bestätigt, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zukünftig eingehender geprüft werden muss und Schulschließungen nur im Extremfall erfolgen dürfen. Wir sehen die Grundrechte der Kinder und Jugendliche gestärkt. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Pandemie die am wenigsten gefährdete Bevölkerungsgruppe und wurden bisher über die Maßen belastet.“

Prozessvertreter Ludwig erläutert: „Erfreulich ist, dass das Bundesverfassungsgericht das Recht auf schulische Bildung erstmalig ausdrücklich anerkannt hat. Es ist auch ein Abwehrrecht. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche ihr Recht auf Bildung wirkungsvoller einklagen können. Eingriffe in dieses Recht muss der Staat rechtfertigen. In der aktuellen Situation sind Schulschließungen nicht mehr unter denselben Voraussetzungen wie im April 2021 zulässig, die Verhältnismäßigkeit müsste aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und des allgemeinen  Impfangebots sehr viel strenger geprüft werden.“

Der Gesetzgeber hat mit der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetz am 23.11.2021 präventive Schulschließungen folgerichtig ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Verfassungsbeschwerde der Initiative „Schule bleibt offen“ wurde initiiert von einer Mutter und ihrem Sohn, unterstützt von weiteren Eltern und Schulkindern und rechtlich getragen vom Schloss Tempelhof e.V. als Träger einer freien Schule. Sie stützt sich u.a. auf wissenschaftliche Studien, die darauf schließen lassen, dass andauernde Schulschließungen die Kinder und Jugendlichen unter dem Strich stärker gefährden als COVID-19.

Hinweis für die Redaktionen:
Kontakte für Interviews und Rückfragen:

Stefanie Raysz, Sprecherin der Initiative, info@schule-bleibt-offen.de, Mobil: 0173-8476301

Rechtsanwalt Bernhard Ludwig und Rechtsanwalt Benjamin Böhm, Prozessvertreter, info@anwaltskanzlei-keller.de, Tel.: 0711 – 2202 1690

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Terminhinweis: Bundesverfassungsgericht verkündet am 30.11.2021 Urteil zu Corona-Schulschließungen