Kreßberg, 26.11.2021 Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 30.11.2021 gegen 10 Uhr sein Urteil zur Verfassungsbeschwerde gegen Schulschließungen im Zusammenhang mit der Bundesnotbremse.
Die von einer Mutter und ihrem Sohn im Grundschulalter angestoßene Initiative „Schule bleibt offen“ richtet sich insbesondere gegen die Kopplung der Schulschließungen an einen fixen Inzidenzwert. Weiterhin beklagen die Beschwerdeführenden, dass die gravierenden psychischen und physischen Beeinträchtigungen der Schulschließungen für Kinder und Jugendliche zu wenig Beachtung finden.
Wissenschaftliche Studien lassen darauf schließen, dass andauernde Schulschließungen die Kinder und Jugendlichen unter dem Strich stärker gefährden als COVID-19 und wollen weitere Schulschließungen im Zuge von Corona künftig verhindern.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Interviews und Rückfragen stehen zur Verfügung:
Stefanie Raysz
Sprecherin der Initiative, info@wordpress.p669236.webspaceconfig.de, Mobil: 0173-8476301
Rechtsanwalt Bernhard Ludwig und Rechtsanwalt Benjamin Böhm
Prozessvertreter, info@anwaltskanzlei-keller.de, Tel.: 0711 – 2202 1690