30.11.2021 Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Corona-Maßnahmen in der dritten Welle für zulässig erklärt. Sowohl die Schulschließungen als auch die Kontaktbeschränkungen hält das Gericht für verhältnismäßig. Damit gab das Gericht in Karlsruhe eine wegweisende Entscheidung für die Corona-Politik im Winter.