30.11.2021 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Schulschließungen nach der vom 22.04. bis zum 30.06.2021 geltenden „Bundesnotbremse“ richten. Auch die bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen bestätigten die Verfassungsrichter.