03.12.2021 Gastkommentar von Prof. Dr. Oliver Lepsius, LL.M. (Chicago).
Sollte das BVerfG durch verfassungsrechtliche Abstinenz der Politik einen Dienst erweisen haben wollen, so hat es viel Schaden angerichtet, meint Oliver Lepsius. Warum Kommentare die Entscheidung nicht zitieren sollten.
Nach BVerfG zur Bundesnotbremse