04.12.2020 Die seit September erheblich gestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland haben zu einem sogenannten „Teil-Lockdown“ geführt. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen und die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, mussten ab November in allen Bundesländern unter anderem die gastronomischen Betriebe sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen schließen. Hotelübernachtungen für touristische Zwecke wurden untersagt. Die Maskenpflicht ist ausgeweitet worden.
Weitergehenden Forderungen nach einer (temporären) Schließung von Bildungseinrichtungen, wie im Frühjahr, haben die Länder eine Absage erteilt. Sie räumen dem Recht auf Bildung Vorrang ein. Das ist richtig so – und auch rechtlich sehr gut vertretbar.