Schulschließung als Grundrechtseingriff. Zum Bundesnotbremsen-Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts

30.11.2021 Eltern haben es schon lange gefühlt: Schulschließungen sind Freiheitseingriffe. Dass es sich, wenn man allein auf die Eltern blickt, tatsächlich nur um gefühlte Eingriffe handelt, hat das Bundesverfassungsgericht in einem der beiden heute veröffentlichten und mit Spannung erwarteten Beschlüsse deutlich gemacht. Zugleich hat es allerdings ein bisher so nicht gekanntes Recht der Schülerinnen und Schüler auf schulische Bildung aus Art. 2 I in Verbindung mit Art. 7 I GG abgeleitet und ein infektionsschutzrechtliches Verbot von Präsenzunterricht als Eingriff in dieses gewertet. Diesen Eingriff hielt es zwar im konkreten Fall (es geht in der Entscheidung um Maßnahmen aus dem Frühjahr) für verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

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