Urteil zur „Bundesnotbremse“

Rechtsklarheit, aber kein Rechtsfrieden

01.12.2021 Das höchste deutsche Gericht hat einstimmig entschieden: Der Schutz von Leben und Gesundheit rechtfertigt auch einschneidende Maßnahmen des Staats. Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Doch das Verfahren hatte zwei entscheidende Mängel.

Vorheriger Beitrag
Verfassungsgericht: Rückenwind für autoritäre Politik
Nächster Beitrag
Karlsruhe tut nicht mal so, als ginge es um den Schutz der Kinder